Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) von Beschriftungswerk Bolliger, bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit dem jeweiligen Kunden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form gültig vereinbart werden. 

 

2. Allgemeines 

2.1. Geistiges Eigentum

Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind Eigentum von Beschriftungswerk Bolliger und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung, vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden. 

 

2.2 Spezialanfertigungen

Für Spezialanfertigungen gilt folgendes: Von Beschriftungswerk Bolliger hergestellte Druckunterlagen, Werkzeuge, Clichés, Muster und Zeichnungen bleiben in unserem Eigentum und Besitz, auch wenn dem Käufer Kostenanteile verrechnet wurden. Das vom Käufer unterzeichnete Gut zum Druck, ist für die endgültige Druckanfertigung allein massgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.

 

2.3 Bewilligungen

Für das Einholen von Bewilligungen betreffend Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern, usw. hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

2.4 Montage

Ist ein Objekt nicht vom Stand aus zugänglich, ist dies ausdrücklich und schriftlich zu kommunizieren, damit für die Montage ein für die Zugänglichkeit passendes Arbeitsgerät (Leiter, Hebebühne oder ähnliches) organisiert werden kann. Wir halten die Bestimmungen der SUVA, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen strikt ein.

Wenn Material durch den Besteller selbst oder bauseits montiert wird, lehnen wir jede Garantieleistung ab.

 

2.5 Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung ist sorgfältig zu kontrollieren. Ohne schriftlichen Einwand, gilt der Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung als angenommen. 

 

2.6 Druckvorlagen vom Kunden

Die Verwendung von Druckvorlagen, welche vom Besteller geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechende Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Für einen allfälligen Schaden, welcher Beschriftungswerk Bolliger, weil Dritte Ansprüche aus Urheberrecht an solchen Druckvorlagen geltend machen, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde.

 

2.7 Angeliefertes Material

Bei der Verarbeitung von angeliefertem Material, können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten Sie, vom angelieferten Material jeweils 5-10% mehr Menge für allfällige Andruckmuster, Fehldrucke oder dergleichen anzuliefern.

 

3. Lieferbedingungen und Verpackung

3.1. Lieferfrist

Beschriftungswerk Bolliger ist bemüht, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die Beschriftungswerk Bolliger, trotz gebotener Sorgfalt nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen auch Verzögerungen, die auf dem Transportweg durch die Post, Spediteure und dergleichen eintreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

 

3.2. Eigentumsvorbehalt und Bauhandwerkerpfand

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen im Eigentum von Beschriftungswerk Bolliger. Beschriftungswerk Bolliger behält sich vor, das Eigentum amtlichen Register eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im Voraus an Beschriftungswerk Bolliger abgetreten.

 

3.3. Verpackung

Unsere Verpackung dient ausschliesslich zum Versand der Ware und nicht zu Lagerung. Selbstklebefolien müssen nach Erhalt flach ausgelegt werden oder alternativ locker mit einem grossen Rolldurchmesser gerollt werden.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verpackung

4.1 Zahlungsfrist

Die vom Beschriftungswerk Bolliger gestellten Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der zehntägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins gemäss Obligationenrecht erhoben. Zudem sind wir berechtigt bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern.

 

4.2 Nettopreis

Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. MWST und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.

 

4.3 Vorbehalt

Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

4.4 Regiearbeiten/Folgekosten

Folgekosten aufgrund zu tätigenden Anpassungen, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

 

4.5 Verrechnungsausschluss

Der Kunde verzichtet darauf, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Des Weiteren entbinden ihn allfällige Garantieansprüche nicht von seiner Zahlungspflicht.

 

4.6 Vorbehalt Vorauskasse

Beschriftungswerk Bolliger behält sich vor, Aufträge lediglich gegen vollständige Vorausbezahlung auszuführen.

 

5. Prüfung und Abnahme, Garantie

5.1 Ausschluss Wandelung und Minderung

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden wegbedungen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens.

 

5.2 Garantieanspruch

Die von Beschriftungswerk Bolliger gelieferte Ware ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb fünf Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. lm Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden). Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangene Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Folien, Papier usw.) bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden.

 

5.2.1 Angelieferte Textilien/Produkte

Wir übernehmen keine Garantie für die Haltbarkeit unserer Druckverfahren auf angelieferten Textilien/Produkten.

Wir empfehlen daher insbesondere im Bereich Textildruck, einen Testdruck zu machen um zu prüfen ob sich der Druck mit dem Textil verträgt.

 

5.3 Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfangnahme zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätesten jedoch nach Ablauf von fünf Tagen seit der Lieferung schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist, gilt die Ware als genehmigt. 

 

6. Haftungsausschluss

Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

 

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet das materielle schweizerische Recht Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Beschriftungswerk Bolliger.

 

8. Spezielles

8.1 Allgemein

Ein Entwurf auf der entsprechenden Fahrzeugvorlage kann im Vergleich zur effektiven Umsetzung, kleine fahrzeugbedingte Abweichungen aufweisen. Fahrzeuge sind in gereinigtem Zustand zur Beschriftung zur Verfügung zu stellen. Ein allfälliger Mehraufwand für eine intensive Fahrzeugreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Wir empfehlen das Fahrzeug in einer Waschanlage und ohne Verwendung von Wachs zu reinigen. Zusätzlicher Aufwand z.B. für die Demontage bestehender Kleber, muss zwecks Zeitmanagemen im Voraus angekündigt werden.

Für auswärtige Montagen muss ein sauberer und trockener und Raum mit genügend Licht sowie einer Mindesttemperatur von +12°C, zur Verfügung gestellt werden. Bei Windowfolien können kleine Lufteinschlüsse und Streifen materialbedingt nicht ausgeschlossen werden. An einigen Stellen des Fahrzeuges wie bspw. bei Fugen zwischen zwei Carrosserieteilen kann es sein, dass die Carrosseriefarbe sichtbar bleibt. Neulackierungen müssen zwecks Ausgasung der Farbe vor einer Folierung/Beschriftung mindestens fünf Tage trocknen.

 

8.2 Garantie-Ausschluss

Die Haftung auf unlackierten Plastik- und Gummiteilen (z.B. Stossstangen, Zierleisten, Aussenspiegel, etc), Schäden durch den Einsatz des Heckscheibenwischers und Eiskratzers, bei Verklebungen auf Heckscheibe, Verklebung unter der empfohlenen Verklebetemperatur von +8°C, Haftungsbeeinträchtigung durch Nanobeschichtungen auf Glas und Lack, wird ausgeschlossen.

 

8.3 Magnetschilder

Die Magnetschilder sind auf der Magnetseite schutzversiegelt. Bei sommerlichen und unterschiedlichen Temperaturen sowie bei ständigem mehrtägigem Gebrauch der Schilder an der KFZ-Carrosserie, entsteht zwischen denselben sogenanntes Schwitzwasser. Hierdurch kann unter Umständen ein Verkleben mit dem Autolack stattfinden. Zur Vermeidung von derartigen Gefahren sind die Magnetschilder über Nacht oder bei Nichtgebrauch zu entfernen. Bei unsachgemäßer Handhabung lehnt Beschriftungswerk Bolliger jegliche Haftung ab.

Beschriftungswerk

Schosshaldenstrasse 36

3006 Bern

 

Email: info@beschriftungswerk.com

Festnetz: 031 352 11 35

Mobil: 079 907 97 70

 


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